Wir Menschen werden immer älter, bleiben aber körperlich aktiv und wollen immer noch begehrt werden. Das Gesicht wird mit fortschreitendem Alter immer interessanter für die Umgebung, viele Spuren des Lebens zeichnen sich darin ab. Leider stören Furchen und tiefe Falten, hängende Tränensäcke und Schlupflider oftmals unser Aussehen. Man fühlt sich oft wesentlich jünger als man aussieht. Eine kosmetische Operation kann keine Jugend wiederbringen, aber schon kleine Eingriffe können Aussehen und Befinden wieder ins Gleichgewicht bringen. So bekommt man wieder einen frischen und lebendigen Ausdruck. Die Ausstrahlung jugendlicher Augen sehen Sie an diesem Bild, das man nicht weiter beschreiben muß. Schlupflider können sich schon in mittleren Jahren durch abnehmende Elastizität der Haut bilden. Hinzu kommt, dass viele Menschen familiär bedingt schon in jungen Jahren Schlupflider und Tränensäcke ausbilden. Von Schlupflid oder Hängelid spricht man, wenn die Oberlidhaut erschlafft ist und sich über die Wimpern wölbt. Sie führen sowohl zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes, da die hängenden Lider die Augen optisch verkleinern. Dies vermittelt einerseits einen traurigen, müden Blick und schränkt andererseits das Gesichtsfeld ein. Die Lidspalte wird dadurch verkleinert. Eine Lidstraffung kann hier Abhilfe schaffen. Bei der Korrektur wird vorwiegend überschüssige Haut entfernt und das Oberlid damit neu geformt. Die Narbe wird direkt in der Lidumschlagsfalte versteckt und ist nach wenigen Wochen so gut wie unsichtbar. Das Gesichtsfeld wird erweitert und der Gesichtsausdruck verbessert. In den meisten Fällen muss zusätzlich Fettgewebe entnommen werden. Die das Fettgewebe versorgenden Blutgefässe werden sorgfältig mit entsprechenden Geräten (Diathermie) verödet. Im Bedarfsfall kann gleichzeitig eine Unterlidstraffung durchgeführt werden. Eine Hautentnahme an den Unterlidern darf nur sehr eingeschränkt erfolgen, um narbige Verziehungen zu vermeiden. Kostenrückerstattung: Im Fall einer Einschränkung des Gesichtsfeldes kann, bei Indikationsstellung durch den Facharzt für Augenheilkunde, ein Teil der Kosten von der Kranken- und Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie dies vor der Operation direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger bzw. Ihrer Zusatzversicherung. |